Motorflugzeug fliegen
Anders als beim Segelflug liegt die Herausforderung im Motorflug nicht in der taktischen und meteorologisch günstigsten Streckenwahl. Eine fundierte Flugplanung unter Beachtung der meteorologischen Bedingungen auf der gewählten Flugstrecke, die Auswahl des für den Flugzeugtyp geeigneten Landeplatzes sowie die Beachtung der durchflogenen Lufträume machen den Reiz dieser Sportart aus. Präzises, aber auch entspanntes Fliegen von A nach B.
Nicht zuletzt können in kürzester Zeit Wunschziele bequem erreicht werden. Von unserem Flugplatz aus erreichen wir z.B. in einem 1-2-stündigen Zeitradius je nach Flugzeugtyp Flugziele wie den Bodensee, die norddeutsche Küstenregion, den Großraum Paris etc.. um nur einige interessante Anflugmöglichkeiten zu nennen.
Derjenige, der sich als Motorflieger mit Gleichgesinnten messen möchte, kann dies durch Teilnahme an Präzisionsflugveranstaltungen wie z. B. dem –Deutschlandflug- erleben. Fliegen nach exakten Kursvorgaben, Flug- und Landzeiten nach Stoppuhr, Punktlandungen in Zielfelder... das ist die Herausforderung bei dieser Art des Motorfliegens.
Nicht zuletzt die „Hohe Kunst des Fliegens", Motorkunstflug! Loopings, Turns, Rollen.. und das alles in einer virtuellen Box, die in den Himmel gehängt wird. Punktabzüge für jede Abweichung, für jede unsauber geflogene Figur und dies alles unter den kritischen Augen der Schiedsrichter.
Liebe Motorfluginteressierte, sie sehen, alle diese Möglichkeiten stehen Ihnen je nach Vorlieben offen. Sie bestimmen Ihren fliegerischen Werdegang.
Vor allem jedoch steht eine fundierte fliegerische Grundausbildung, die Sie im Flugsportverein Hoppstädten-Weiersbach e.V. erlernen können. Rufen Sie uns an, mailen uns Ihre Fragen oder kommen Sie einfach am Wochenende am Flugplatz für ein Infogespräch vorbei. Wir freuen uns immer über interessierte Besucher.
Grundsätze zur Ausbildung von Piloten auf motorgetriebenen Flugzeugen (SEP u. TMG)
PPL(A)
(nach EASA-FCL)
Die Ausbildung zum Privatflugzeugführer nach den EASA-FCL-Richtlinien ermöglicht den direkten Erwerb des internationalen PPL(A) ohne Einschränkungen. Man darf also sofort nach dem Erhalt der Lizenz weltweit Flüge mit Flugzeugen ohne Gewichtsbeschränkung und ohne Begrenzung der Anzahl Personen an Bord ohne Entgelt eigenverantwortlich durchführen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
- Bescheinigung der Flugtauglichkeit
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis
Theorie
Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete
- Luftrecht und ATC-Verfahren
- Sprechfunkverkehr
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
- Aerodynamik
- Navigation
- Meteorologie
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen
Praxis
Die Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer, sowie mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht, davon mindestens 5 Stunden Überlandflug im Alleinflug mit mindestens einem Flug über 150 NM mit zwei Zwischenlandungen. Bis zu 5 Flugstunden können in einem Simulator oder Verfahrenstrainer durchgeführt werden.
Zusätzliche Berechtigungen
Aufbauend auf der PPL(A)-Lizenz können weitere Berechtigungen erworben werden. Dies sind zum Beispiel:
- Kunstflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung
- Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Type Ratings) für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 2000 kg, für mehrmotorige Flugzeuge oder für Flugzeuge mit Turbinenantrieb.
Ausbildung LAPL(A) (EASA-FCL)
Inhaber einer Leichtflugzeug-Pilotenlizenz LAPL sind als verantwortlicher Pilot (PIC) zum Führen von einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder Motorseglern mit einer höchstzulässigen Startmasse bis 2000 kg oder weniger berechtigt. Die Anzahl der Personen an Bord ist auf max. 4 (einschließlich PIC) begrenzt.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
- Bescheinigung der Flugtauglichkeit
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis
Theorie
Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Kommunikation
- Grundlagen des Fliegens
- Betriebliche Verfahren
- Flugleistung und Flugplanung
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Navigation
Praxis
Die Flugausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden. Davon müssen mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen werden, 6 im Alleinflug, 3 auf Überlandflügen.