Gebühren EDRH

Stand: Oktober 2026

Gebührenregelung Flugplatz EDRH

 Landeentgelte:

 

Lfz-Typ

Normale Flüge

Schulungsflüge

 

 

 

Hubschrauber

20,00 €

20,00 €

Motorflugzeuge bis 2000 kg

10,00 €

8,00 €

Motorflugzeuge ab 2000 kg

12,00 €

10,00 €

Motorsegelflugzeuge

8,00 €

7,00 €

Ultraleichtflugzeuge

8,00 €

7,00 €

Segelflugzeuge

keine

keine

Landegebühren aufgrund einer gegenseitigen Vereinbarung entfallen für Mitglieder der Nahe-Vereine (EDRG, Kirn, EDRS, EDEL), des FSV Kusel, des FSV Illtal, des FSV Nannhausen und des FSV Bexbach.

Flugzeuge, die an den vorgenannten Flugplätzen gestartet sind, jedoch nicht zum jeweiligen Verein gehören, fallen nicht unter diese Regelung.

Abstellentgelte:

 Abstellen im Freien:                     keine Gebühren, jedoch Erlaubnis erforderlich

 Hallenstellplatz:                             5,00 € / 24h (falls verfügbar)

PPR-Entgelte:

Die PPR-Gebühr umfasst An-/Abfahrt für den Betriebsleiter falls der Flugplatz nicht besetzt ist.

PPR-Gebühr: 10,00 € zzgl. der jeweiligen Landegebühr

Platzrundenregelung:

Aus Lärmschutzgründen werden Fremdflugzeugen max. 3 Platzrunden gewährt.

Ein „TOUCH and GO“ gilt als Landung und ist zu berechnen.

Der jeweilige Betriebsleiter hat den belastbaren Fremdverkehr zu beurteilen und kann entsprechend Platzrunden verweigern.