Gebühren EDRH
Stand: Oktober 2026
Gebührenregelung Flugplatz EDRH
Landeentgelte:
Lfz-Typ | Normale Flüge | Schulungsflüge |
|
|
|
Hubschrauber | 20,00 € | 20,00 € |
Motorflugzeuge bis 2000 kg | 10,00 € | 8,00 € |
Motorflugzeuge ab 2000 kg | 12,00 € | 10,00 € |
Motorsegelflugzeuge | 8,00 € | 7,00 € |
Ultraleichtflugzeuge | 8,00 € | 7,00 € |
Segelflugzeuge | keine | keine |
Landegebühren aufgrund einer gegenseitigen Vereinbarung entfallen für Mitglieder der Nahe-Vereine (EDRG, Kirn, EDRS, EDEL), des FSV Kusel, des FSV Illtal, des FSV Nannhausen und des FSV Bexbach.
Flugzeuge, die an den vorgenannten Flugplätzen gestartet sind, jedoch nicht zum jeweiligen Verein gehören, fallen nicht unter diese Regelung.
Abstellentgelte:
Abstellen im Freien: keine Gebühren, jedoch Erlaubnis erforderlich
Hallenstellplatz: 5,00 € / 24h (falls verfügbar)
PPR-Entgelte:
Die PPR-Gebühr umfasst An-/Abfahrt für den Betriebsleiter falls der Flugplatz nicht besetzt ist.
PPR-Gebühr: 10,00 € zzgl. der jeweiligen Landegebühr
Platzrundenregelung:
Aus Lärmschutzgründen werden Fremdflugzeugen max. 3 Platzrunden gewährt.
Ein „TOUCH and GO“ gilt als Landung und ist zu berechnen.
Der jeweilige Betriebsleiter hat den belastbaren Fremdverkehr zu beurteilen und kann entsprechend Platzrunden verweigern.